1. Reiseanmeldung und Reisebestätigung
Mit Ihrer schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Reiseanmeldung bieten Sie verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. An das Angebot sind Sie bis zur schriftlichen Zusage oder Absage durch uns gebunden. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Sie erhalten von uns eine schriftliche Reisebestätigung per E-Mail.
2. Ausstattung des Ferienhauses
Eine Ferienwohnung unterscheidet sich oft im Standard von einer normalen Wohnung. Die Einrichtung kann aus modernen oder (teil-)antiken Möbeln bestehen. Geschirr und Besteck sind nicht immer einheitlich. Kleiderschränke und andere Abstellmöglichkeiten können mitunter knapp bemessen sein. Die Schlafzimmer sind oft klein und nicht immer durch eine Tür abgetrennt. Die Betten können einfach sein. Matratzen, Einziehdecken und Kopfkissen sind in den Häusern vorhanden. Die Küchen sind wie in den einzelnen Beschreibungen aufgeführt für den normalen täglichen Gebrauch ausgestattet. Die Ferienhäuser sind für den Selbsthaushalt eingerichtet. Mitzubringen sind jedoch Handtücher, Geschirrtücher, Bettwäsche, Toilettenpapier, Seife usw. Heizung sowie Wasser- und Stromverbrauch sind nicht in jedem Ferienhaus im Mietpreis enthalten. Das Mietobjekt darf maximal mit der im Mietvertrag vereinbarten Personenanzahl belegt werden.
3. Reinigung
Bei einigen Ferienhäusern kann die Endreinigung gegen Bezahlung übernommen werden. Bettwäsche und Handtücher können gemietet werden. Andernfalls übernimmt der Mieter die gründliche Endreinigung selbst und das Mietobjekt muss bei Abreise in einem sauberen, ordentlichen Zustand hinterlassen werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie mit der Schlüsselübergabe.
4. Zahlung
4.1 Anzahlung
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Buchungsbestätigung. Die darauf ausgewiesene Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtmietpreises ist innerhalb einer Woche zur Zahlung fällig. Geht die Anzahlung nicht fristgerecht ein, verfällt die Buchung automatisch.
4.2 Restzahlung / Kaution
Der Restbetrag muss spätestens 45–60 Tage vor Reiseantritt bezahlt werden. Die genaue Frist wird in der Buchungsbestätigung mitgeteilt. Falls eine Kaution fällig ist, muss diese mit der Restzahlung einbezahlt werden. Die Kaution dient als Sicherheit für Stromkosten, Benzinkosten (z. B. für Boote), Einkäufe, verlorenes oder beschädigtes Bootszubehör sowie sonstige vom Mieter verursachte Kosten und Schäden. Nach ordnungsgemäßem Verlassen des Ferienhauses wird die Kaution (ggf. abzüglich berechtigter Abzüge) innerhalb von 14 Tagen zurücküberwiesen.
5. Reiseunterlagen
Nach Eingang der Restzahlung erhalten Sie alle benötigten Reiseunterlagen (z. B. genaue Wegbeschreibung) per E-Mail.
6. Reiserücktritt
Bei Rücktritt vom Mietvertrag bemühen wir uns um die anderweitige Vermietung des Hauses. Dabei können Sie uns selbstverständlich unterstützen und einen Ersatzmieter benennen. Falls es dennoch nicht gelingt, das Haus in der gleichen Zeit anderweitig zu vermieten, erheben wir folgende Rücktrittsgebühren:
- bis 60 Tage vor Mietbeginn = 0 % (kostenfrei)
- 59 bis 30 Tage vor Mietbeginn = 50 % des Mietpreises
- ab 29 Tage vor Mietbeginn = 80–100 % des Mietpreises (je nach Weitervermietungsmöglichkeit)
Sämtliche Preise sind exklusive Reiserücktrittsversicherung. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung.
7. Natur
Während des Sommers muss man im und rund um das Ferienhaus mit Mücken, Wespen, Fliegen, Zecken und anderen Insekten rechnen. Der Vermieter haftet nicht für Spinnweben in den Räumen oder Ameisen auf dem Grundstück. Bei größerem Insektenaufkommen muss der Vermieter unverzüglich benachrichtigt werden. Der Vermieter haftet auch nicht für Aktivitäten außerhalb der Grundstücksgrenzen (z. B. Heuernte, Holzfällerarbeiten, Tierauf- oder -abtrieb).
8. Angelschein
Für die meisten Seen ist eine Angelerlaubnis erforderlich. Diese kann online per iFiske.se oder iFiske App erworben werden. Das Angeln im Meer ist gratis.
9. Sonstiges
Während der Mietzeit haften Sie als Mieter für alle schuldhaft verursachten Beschädigungen und Verluste am Ferienhaus, Inventar und am Boot. Besonders bei Booten gilt: Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, Grundberührung, Aufsetzen auf Steine, falsche Navigation oder Nichtbeachtung von Markierungen entstehen. Dies umfasst insbesondere Beschädigungen am Propeller, am Unterwasserbereich, am Motor oder am Rumpf. Bei solchen Schäden trägt der Mieter die vollen Reparaturkosten, Ersatzteilkosten und eventuelle Ausfallzeiten. Der Mieter muss jeden Schaden am Boot unverzüglich dem Vermieter melden. Die Kaution kann für solche Schäden einbehalten werden. Sollte der Schaden höher als die Kaution sein, bleibt der Mieter auch darüber hinaus in voller Höhe ersatzpflichtig.
Rauchen ist in den Häusern nicht gestattet. Haustiere sind nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vermieter erlaubt. Sonderausstattungen wie Fahrräder und Boote gehören nicht zur regulären Einrichtung, weshalb wir für Standard und Zustand keine Haftung übernehmen. Sind Bootsmotoren inklusive, trägt der Gast die Benzinkosten selbst. Tritt ein Boots- oder Motorschaden während der Mietzeit auf, ist dies dem Vermieter umgehend zu melden. Bei unsachgemäßer Benutzung trägt der Mieter die Kosten der Reparatur. Der Warmwasserboiler kann unter Umständen ein kleineres Volumen haben. In diesem Fall sind kurze Wartezeiten möglich.
Stand 06. Juli 2026
